(BMF-Information vom 7.7.2016 zu § 23a EStG ab 2016)
Mit Wirksamkeit ab dem ersten im Jahr 2016 beginnenden Wirtschaftsjahr können Verluste von kapitalistischen Mitunternehmern (Kommanditisten, atypisch stille Gesellschaf-
(BMF-Information vom 7.7.2016 zu § 23a EStG ab 2016)
Mit Wirksamkeit ab dem ersten im Jahr 2016 beginnenden Wirtschaftsjahr können Verluste von kapitalistischen Mitunternehmern (Kommanditisten, atypisch stille Gesellschaf-
