vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinsfeste und Feste von Parteien, Heft 09/2016

BBi 2016, 1 Heft 9 v. 10.9.2016

Für Körperschaften, die einen begünstigten Zweck verfolgen, bestehen viele abgabenrechtliche Begünstigungen – Voraussetzung ist, dass der Verein ausschließlich und grundsätzlich unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Diese Grundsätze müssen in den Statuten (Rechtsgrundlagen) des Vereins vollständig verankert sein und im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung eingehalten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!