Für Körperschaften, die einen begünstigten Zweck verfolgen, bestehen viele abgabenrechtliche Begünstigungen – Voraussetzung ist, dass der Verein ausschließlich und grundsätzlich unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Diese Grundsätze müssen in den Statuten (Rechtsgrundlagen) des Vereins vollständig verankert sein und im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung eingehalten werden.

