Handwerkerbonus
Das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen wurde geändert (BGBl I 45/2016). Die Förderungen werden für Leistungen nach dem 31.5.2016 und vor dem 31.12.2017 gewährt, wobei das Gesamtausmaß mit je 20 Mill. für 2016 und 2017 limitiert wurde. Der maximale Förderungsbetrag pro Förderungswerber beträgt jährlich € 600,– (20 % von € 3.000,– ohne USt, nur für die Kosten der reinen Arbeitsleistung).

