Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016, am 06.07.2016 im Nationalrat beschlossen, kommt es unter anderem zu Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes sowie der Bundesabgabenordnung.
KöSt-Befreiung für Veranstaltungen von Betrieben gewerblicher Art (§ 5 Zi. 12 KöStG)

