Registrierkassenpflicht – Vorgesehene Erleichterungen
Im Ministerrat wurden Erleichterungen für Betriebe und Vereine beschlossen. Hier wesentliche Neuerungen in Kurzform, wobei die Gesetzwerdung noch abzuwarten ist.
Bei Festen von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts soll bei einer Festdauer von 72 Stunden im Jahr (bisher 48 Stunden) keine Registrierkassenpflicht bestehen.

