Reorganisation ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahme zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines im Bestand gefährdeten Unternehmens (§1 Abs. 2 URG). Der Unternehmer kann, soweit er nicht insolvent ist, beim zuständigen Gericht (z.B. das Handelsgericht Wien) die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen.

