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Unternehmensreorganisationsgesetz, Heft 07/2016

BBi 2016, 3 Heft 7 v. 10.7.2016

Reorganisation ist eine nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durchgeführte Maßnahme zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines im Bestand gefährdeten Unternehmens (§1 Abs. 2 URG). Der Unternehmer kann, soweit er nicht insolvent ist, beim zuständigen Gericht (z.B. das Handelsgericht Wien) die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen.

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