Wird eine Körperschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens liquidiert und sind im steuerlichen Liquidationsergebnis auch aufgelöste nicht getilgte Verbindlichkeiten enthalten, so ist dieses Liquidationsergebnis zunächst um vorhandene Verlustvorträge zu vermindern. Der verbleibende Gewinn unterliegt der Körperschaftsteuer.

