Möbelablöse bei Vermietung und Verpachtung
Werden für den Eigentumsübergang von Einrichtungsgegenständen in einer vermieteten Wohnung monatliche "Ablösezahlungen" verlangt, so liegen diesbezüglich keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, da (lt. Gerichtsurteil) eine steuerneutrale Veräußerung von beweglichen Einrichtungsgegenständen und kein Bestandteil der Wohnungsmiete vorliegt (BFG vom 20.1.2016, RV/100750/2012).

