UGB-Formblattverordnung
Die Formblätter für die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs der kleinen GmbH bzw. der Bilanz der Kleinstgesellschaft sowie der "kleinen kapitalistischen Personengesellschaft" wurden mit Verordnung BGBl Nr. 412/2015 vom 15.12.2015 geändert. Die Formblätter sind aus den Anlagen zur Verordnung ersichtlich und für die Einreichung der Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.

