Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) erfolgte auch eine Änderung bei der Abschreibung von Betriebsgebäuden, die erstmals für im Jahr 2016 beginnende Wirtschaftsjahre anzuwenden ist (§ 124b Z 283 EStG). Im nachfolgenden Beitrag werden sowohl die bis einschließlich 2015 geltende AfA-Regelung als auch die neue Abschreibungsdauer von Betriebsgebäuden dargestellt.
AfA bei Betriebsgebäuden bis einschließlich 2015

