Ein reicher Mann finanziert seinem Sohn eine "Ausbildung" zum Autorennfahrer und hilft ihm bei der Sponsorensuche. Der Sohn erklärt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) und macht aus den anfallenden Kosten einen Vorsteuerabzug geltend. In den Anfangsjahren fallen erwartungsgemäß hohe Verluste an. Nach einiger Zeit bekommt der Sohn jedoch, aufgrund seiner zwischenzeitlichen rennsportlichen Erfolge, einen günstigeren Vertrag, wonach das Team ("Rennstall") seine Kosten übernimmt.

