Das BMF hat am 3.11.2016 auf Grund des schwachen Wirtschaftswachstums die Verlängerung des Handwerkerbonus bis 2017 bestätigt.
Welche Leistungen sind vom Handwerkerbonus betroffen?
Der Handwerkerbonus kann für Arbeitsleistungen von Handwerkern und Unternehmern mit Gewerbeberechtigung für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines Wohnobjektes in Anspruch genommen werden. Materialkosten sind nicht vom Handwerkerbonus umfasst.

