In unserer August-Ausgabe haben wir den Beginn der Registrierkassenpflicht leider vereinfachend mit 1.1.2017 angegeben.
Barumsätze sind jedoch bereits ab 1.1.2016 mit elektronischen Registrierkassen zu erfassen, wenn der Jahresumsatz des Betriebes € 15.000,– übersteigt und die Barumsätze mehr als € 7.500,– im Jahr betragen.

