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Registrierkassenpflicht – Fristen, Heft 09/2015

BBi 2015, 4 Heft 9 v. 10.9.2015

In unserer August-Ausgabe haben wir den Beginn der Registrierkassenpflicht leider vereinfachend mit 1.1.2017 angegeben.

Barumsätze sind jedoch bereits ab 1.1.2016 mit elektronischen Registrierkassen zu erfassen, wenn der Jahresumsatz des Betriebes € 15.000,– übersteigt und die Barumsätze mehr als € 7.500,– im Jahr betragen.

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