Das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz 2015 BGBl I Nr. 113/2015 vom 13.8.2015 regelt u.a. Maßnahmen gegen Scheinunternehmen. Ein Scheinunternehmen ist nach gesetzlicher Definition ein Unternehmen, dass vorrangig darauf ausgerichtet ist, Lohnabgaben, SV-Beiträge, Zuschläge nach dem BUAG oder Entgeltsansprüche von Arbeitnehmer/innen zu verkürzen oder Personen zur Sozialversicherung anzumelden, um Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

