Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wird auch die Einlagenrückzahlung neu geregelt. Gem. § 124b Z 279 EStG idF StRefG 2015/2016 gilt diese neue Bestimmung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.7.2015 beginnen. Nachfolgend werden die wesentlichsten Regelungen kurz dargestellt:
Wie erfolgt bisher die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen?

