Ab 1.1.2016 besteht für empfangene Barzahlungen für im Inland erfolgte Lieferungen und Leistungen eine Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO).
Als Barzahlung gelten auch Zahlungen mit Bankomatkarten, Kreditkarten oder auch Gutscheinen.
Belegangaben:
Ab 1.1.2016 besteht für empfangene Barzahlungen für im Inland erfolgte Lieferungen und Leistungen eine Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO).
Als Barzahlung gelten auch Zahlungen mit Bankomatkarten, Kreditkarten oder auch Gutscheinen.
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