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Die besonderen ESt-Steuersätze nach dem Steuerreformgesetz 2015/16, Heft 08/2015

BBi 2015, 3 Heft 8 v. 10.8.2015

Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 (StRefG 2015/16) wird der besondere Steuersatz bei der Besteuerung von Kapitalvermögen und von Grundstücksveräußerungen erhöht. Im Zusammenhang mit der Grundstückveräußerung entfällt der Inflationsabschlag. Neuregelungen zur Verlustverrechnung wurden bei Grundstücksveräußerungen geschaffen. Auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommt es zur Neuerungen bei der Verlustverrechnung.

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