Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 wurde der Begriff "Umsatzerlöse" im § 189a Z 5 UGB neu definiert. Umsatzerlöse sind demnach "die Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie von sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben".

