Mit dem geplanten Steuerreformgesetz 2015/2016 soll zur Bekämpfung und Vermeidung von Umsatzverkürzungen eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen, eine allgemeine Registrierkassenpflicht und eine allgemeine Belegerteilungspflicht grundsätzlich mit Wirksamkeit ab 1.1.2016 eingeführt werden. Die Bestimmungen zur allgemeinen Registrierkassenpflicht gelten erst ab 1.1.2017. Die endgültige Gesetzwerdung ist jedoch noch noch abzuwarten. Nachfolgende Paragraphen beziehen sich auf das geplante Steuerreformgesetz 2015/2016.

