Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug betreffend Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern bzw. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gesetzliche Verzugszinsen
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Bei Zahlungsverzug betreffend Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern bzw. Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind gesetzliche Verzugszinsen
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