Bilanzrechtsreform
Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 wurden einige Änderungen des Bilanzrechts vorgenommen (Schwellenwerte, Bewertungsgrundsätze, Ansatzwahlrechte, Anhangsangaben ua.)
Nicht beschlossen wurden die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Neuerungen bei den Aufwandsrückstellungen (Umweltschutz, unterlassene Reparaturen).

