Gibt es in einer Personengesellschaft Probleme mit einem Gesellschafter (sog. "lästiger Gesellschafter"), werden die anderen Gesellschafter versuchen, diesen aus betrieblichem Interesse aus der Gesellschaft zu entfernen. Nachfolgend wird die steuerliche Behandlung der Abfindungszahlung kurz dargestellt:
Was ist ein lästiger Gesellschafter? (EStR 2000, Rz 5998)

