Sanierungsgewinne, die aus einem sanierungsbedingten Wegfall von Verbindlichkeiten entstehen, sind Betriebseinnahmen mit steuerlichen Begünstigungen und erhöhen das Betriebsvermögen. Der betriebliche Schulderlass wird im EStG und KStG unterschiedlich definiert. Der Begriff "Sanierungsgewinn" kommt in § 36 EStG nicht vor. Umsatzsteuerlich kommt es bei uneinbringlichen Forderungen und Verbindlichkeiten zur Umsatzsteuerkorrektur nach § 16 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage).

