Die GesbR wurde mit dem GesbR-Reformgesetz vom 21.11.2014 BGBL 83/2014 neu geregelt.
Die bisherigen Bestimmungen des ABGB mit dem Titel "Von dem Vertrage über die Gemeinschaft der Güter" stammen zum größten Teil aus dem Jahre 1811.
Aus diesem Reformgesetz stellen wir einige Punkte zur "GesbR neu" dar.

