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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 12/2015

BBi 2015, 4 Heft 12 v. 10.12.2015

Zinsersparnis

Der Zinsenprozentsatz für Arbeitgeberdarlehen bzw. Gehaltsvorschüsse (§ 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2016 1 %, berechnet vom Betrag, der € 7.300,– übersteigt (Erlass des BMF vom 29.10.2015, BMF 010222/0076-VI/2015).

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