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Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), Heft 12/2015

BBi 2015, 3 Heft 12 v. 10.12.2015

Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind gem. § 37 Abs. 6 EStG mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern. Das BMF hat in einem Erlass vom 02.10.2015, BMF-010203/0294-VI/6/2015, BMF-AV Nr. 151/2015, die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert.

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