Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) sind gem. § 37 Abs. 6 EStG mit dem Hälftesteuersatz zu besteuern. Das BMF hat in einem Erlass vom 02.10.2015, BMF-010203/0294-VI/6/2015, BMF-AV Nr. 151/2015, die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert.

