Werden Ausschüttungen aus einer GmbH vorgenommen, stellt sich insbesondere bei verdeckten Ausschüttungen die Frage, wann die GmbH zur Haftung für die Kapitalertragsteuer (KESt) in Anspruch zu nehmen ist. Mit dem Steuerreformgesetz (StRefG 2015/2016) kam es zu gesetzlichen Änderungen bei der Haftungsinanspruchnahme, die nachfolgend besprochen werden. Außerdem wird kurz auf die Begriffe "offene" und "verdeckte Ausschüttung" eingegangen.

