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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 11/2015

BBi 2015, 3 Heft 11 v. 10.11.2015

Alternativfinanzierungsgesetz – Crowdfunding

Unternehmer (Emittenten) sammeln von vielen Investoren (die so genannte Crowd) über Internetplattformen Kapital in Form von Aktien, Anleihen, Geschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten, stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen. Diese Finanzierungsinstrumente dürfen u.a. keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch gewähren (Aktien

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