Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft wurde durch das StRefG 2015/2016 im § 23a EStG neu geregelt. Die bisherige Regelung im § 2 Abs. 2a EStG ist daher nur mehr für Verluste anzuwenden, die vor dem 1.1.2016 entstanden sind.

