Kontrolle und Prüfung der Datensicherheit für die Registrierkassen
Auf Verlangen der Abgabenbehörde hat der Unternehmer einen Barumsatz mit Betrag Null (0) zu erfassen und den ausgefertigten Beleg zu Kontrollzwecken zu übergeben oder sofern technisch möglich elektronisch zur Verfügung zu stellen.

