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Registrierkassensicherheitsverordnung – Teil 2, Heft 11/2015

BBi 2015, 1 Heft 11 v. 10.11.2015

Kontrolle und Prüfung der Datensicherheit für die Registrierkassen

Auf Verlangen der Abgabenbehörde hat der Unternehmer einen Barumsatz mit Betrag Null (0) zu erfassen und den ausgefertigten Beleg zu Kontrollzwecken zu übergeben oder sofern technisch möglich elektronisch zur Verfügung zu stellen.

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