vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitszimmer im Wohnungsverband, Heft 09/2014

BBi 2014, 3 Heft 9 v. 10.9.2014

Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG sind Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung nur abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der "gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" des Steuerpflichtigen bildet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!