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Jahresabschluss und Firmenbuch, Heft 09/2014

BBi 2014, 1 Heft 9 v. 10.9.2014

Kapitalgesellschaften sind gem. § 277 UGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss, den Lagebericht (und gegebenenfalls den Corporate Governance- Bericht) bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuch einzureichen. Wird der Jahresabschluss bei nachträglicher Prüfung oder Feststellung geändert, muss auch diese Änderung eingereicht werden.

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