Kapitalgesellschaften sind gem. § 277 UGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss, den Lagebericht (und gegebenenfalls den Corporate Governance- Bericht) bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim zuständigen Firmenbuch einzureichen. Wird der Jahresabschluss bei nachträglicher Prüfung oder Feststellung geändert, muss auch diese Änderung eingereicht werden.

