Budgetbegleitgesetz 2014
Das Budgetbegleitgesetz 2014 wurde am 12.6.2014 veröffentlich (BGBl I 40/2014). Für die steuerliche Gewinnermittlung ist die Änderung im § 11 Abs. 1 Z 4 KStG von Bedeutung, wonach Geldbeschaffungs- und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Sinne des § 10 KStG nicht abgezogen werden dürfen.

