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Vermietung und Verpachtung – Fiktive Anschaffungskosten, Heft 06/2014

BBi 2014, 3 Heft 6 v. 3.6.2014

1. Allgemeines:

Fiktive Anschaffungskosten müssen ermittelt werden, wenn ein bereits früher angeschafftes oder hergestelltes Gebäude erstmals vermietet wird (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit c EStG). Zwischen der Anschaffung/Herstellung und dem Vermietungsbeginn muss nach den EStR Rz 6433c zumindest ein Jahr liegen.

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