Mit dem AbgÄG 2014 wurde mit Wirksamkeit ab 1.3.2014 eine Kürzung von Managergehältern im § 20 Abs. 1 Z 7 EStG eingeführt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestimmungen dieser gesetzlichen Änderungen besprochen.
Welche Managergehälter sind von der Kürzung betroffen?

