(EStR 2000, Rz 5629 ff)
Im Gegensatz zu einer Betriebsveräußerung, bei der das Betriebsvermögen an eine Person veräußert wird, liegt eine Betriebsaufgabe dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang an verschiedene Erwerber veräußert und/oder in das Privatvermögen des bisherigen Betriebsinhabers überführt werden.

