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Herstellungskosten nach Unternehmensrecht und nach Steuerrecht, Heft 02/2014

BBi 2014, 2 Heft 2 v. 3.2.2014

Gem. § 203 Abs. 3 UGB sind Herstellungskosten jene Aufwendungen, die für die Herstellung, Erweiterung oder über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentliche Verbesserung eines Gegenstandes/Wirtschaftsgutes des betrieblichen Anlage- oder Umlaufvermögens anfallen. Herstellungskosten betreffen - im Unterschied zu Anschaffungskosten - Gegenstände, die im Unternehmen selbst hergestellt oder so bearbeitet werden, dass bei einem bestehenden Wirtschaftsgut die Wesensart verändert wird (Erweiterung/wesentliche Verbesserung).

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