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Steuer und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 01/2014

BBi 2014, 4 Heft 1 v. 7.1.2014

Gewinnfreibetrag und Substanzgewinne

Sind im Betriebsgewinn „sondersteuersatzbegünstige“ Substanzgewinne enthalten (Steuersatz 25 %), sind diese Gewinn immer in die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag einzubeziehen.

Endbesteuerungsfähige Kapitalerträge (Früchte) sind nur zu berücksichtigen, wenn zur Regelbesteuerung optiert wird.

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