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Abzugsfähige Spenden an begünstigte Spendenempfänger

BBi 2014, 1 Heft 1 v. 7.1.2014

Gem. § 4a EStG sind freiwillige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abzugsfähig (siehe auch EStR 2000, Rz 1330a):

Diese Zuwendungen müssen an begünstigte Einrichtungen iSd § 4a Abs. 3 bis 6 EStG getätigt werden und

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