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Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG), Heft 12/2014

BBi 2014, 3 Heft 12 v. 10.12.2014

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personenmit betrieblichen Einkunftsarten zu. Er kann bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und bei Bilanzierung berücksichtigt werden. Bei Anwendung von Gewinnpauschalierungen kann nur der Grundfreibetrag in Anspruch genommen werden (mit Ausnahme der Sportlerpauschalierung – hier ist auch die Berücksichtigung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages möglich). Der Gewinnfreibetrag mindert als "zusätzliche Betriebsausgabe" den steuerpflichtigen Gewinn und die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge.

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