Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein KFZ, das dem Arbeitgeber gehört, auch für Privatfahrten zu benützen, dann ist für diese Privatnutzung ein Sachbezug als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusetzen, d.h. den Einkünften des Arbeitnehmers hinzuzurechnen. Als Privatfahrten gelten in diesem Zusammenhang auch die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen seiner Wohn- und seiner Arbeitsstätte.

