vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht steuerbare Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)

BBi 2013, 1 Heft 8 v. 5.8.2013

Das von einem Steuerpflichtigen zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im § 2 Abs. 3 EStG aufgezählten sieben Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug von Sonderausgaben (§ 18 EStG) und außergewöhnlichen Belastungen (§§ 34 und 35 EStG) sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!