Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Bilanzerstellungstag treten häufig Wertänderungen der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden ein. Es gelten im Unternehmensrecht und Steuerrecht die zwei Regeln, das Stichtagsprinzip und der Grundsatz der besseren Einsicht.
a) Stichtagsprinzip

