(§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG bzw § 7 Abs. 4 und 5 KStG)
Gewinnermittlungszeitraum - d.h. der Zeitraum, für den die Einkünfte aus den Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG ermittelt werden - ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr, es darf daher einen Zeitraum von maximal 12 Monaten umfassen, ausgenommen im Falle der Liquidation von Körperschaften.

