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Gewinnermittlungszeitraum

BBi 2013, 1 Heft 7 v. 2.7.2013

(§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG bzw § 7 Abs. 4 und 5 KStG)

Gewinnermittlungszeitraum - d.h. der Zeitraum, für den die Einkünfte aus den Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG ermittelt werden - ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr, es darf daher einen Zeitraum von maximal 12 Monaten umfassen, ausgenommen im Falle der Liquidation von Körperschaften.

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