Die vorgesehene Änderung des GmbH-Gesetzes (Regierungsvorlage vom Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013) sieht ab 1.7.2013 als Schwerpunkt die Reduzierung des Stammkapitals einer GmbH und die damit verbundene Verringerung der Gründungskosten einer GmbH vor. Das Wort „GmbH-light“ ist im Übrigen kein offizielles Wort, sondern dient zur schnellen Abgrenzung zur bisherigen GmbH.
a) Mindeststammkapital:

