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Änderungen des GmbH-Gesetzes - GmbH-light, Heft 06/2013

BBi 2013, 3 Heft 6 v. 5.6.2013

Die vorgesehene Änderung des GmbH-Gesetzes (Regierungsvorlage vom Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013) sieht ab 1.7.2013 als Schwerpunkt die Reduzierung des Stammkapitals einer GmbH und die damit verbundene Verringerung der Gründungskosten einer GmbH vor. Das Wort „GmbH-light“ ist im Übrigen kein offizielles Wort, sondern dient zur schnellen Abgrenzung zur bisherigen GmbH.

a) Mindeststammkapital:

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