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Finanzamtszinsen, Heft 06/2013

BBi 2013, 3 Heft 6 v. 5.6.2013

Von der Senkung des Basiszinssatzes von 0,38 % auf minus 0,12 %ab 8.5.2013 sind auch die Zinssätze der Finanzverwaltung betroffen.

Für die Stundung von Abgabenschulden, die den Betrag von € 750,- übersteigen, beträgt der neue Stundungszinssatz ab 8.5.2013 4,38 % (vorher 4,88 %).

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