Wie in der BBi Mai 2013 berichtet, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz ab dem 16.3.2013 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Der bisherige (seit 1.1.2012 geltende) Basiszinssatz wurde am 8.5.2013 auf minus -0,12 % reduziert. Für Verträgezwischen Unternehmern bzw. zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person öffentlichen Rechts,beträgt der Verzugszinssatz ab 8.5.2013 insgesamt 9,08 % (9,2 % abzüglich 0,12 %). p.a.

