Kosten einer Heilbehandlung bei Behinderung
In einem Verfahren vor dem UFS waren diverse Aufwendungen (Kosten der Heilbehandlung) als außergewöhnliche Belastung strittig. Als Kosten der Heilbehandlung gelten Arzt-, Spitals,- ärztlich verordnete Kur- und Therapiekosten sowie Kosten für Medikamente, sofern sie im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.

