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Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG (EStR 2000, Rz 658 ff), Heft 12/2013

BBi 2013, 3 Heft 12 v. 29.11.2013

Eine Gewinnermittlung mittels Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ist nur zulässig, wenn weder eine gesetzliche Buchführungspflicht gem. §§ 124 und 125 BAO besteht, noch freiwillig Bücher geführt werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen dieser Gewinnermittlungsart kurz dargestellt.

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